Generalfragen

[551] Generalfragen nennt man im Prozeß die allgemeinen Fragen, die einem Zeugen oder Sachverständigen vorgelegt werden, ehe er zur Sache selbst vernommen wird. Sie beziehen sich auf Vor- und Zunamen, Alter, Religionsbekenntnis, Stand oder Gewerbe und Wohnort (die sogen. Personalien), ferner auf Umstände, die seine Glaubwürdigkeit in der vorliegenden Sache betreffen, insbes. auf das Verhältnis zu den Parteien oder zu dem Beschuldigten. Vgl. Zivilprozeßordnung, § 395; Strafprozeßordnung, § 67. Die auf die Person des Zeugen oder Sachverständigen bezüglichen Fragen werden auch Personalfragen (s.d.) genannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 551.
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