Gerichtstag

[643] Gerichtstag, Tag, an dem vor einem Gericht Sitzungen abgehalten werden. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (vgl. § 500) gibt es ordentliche Gerichtstage, die vom Gericht im voraus zur Verhandlung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten regelmäßig bestimmt werden, ebenso im Strafprozeß die ordentlichen Sitzungstage der Schöffengerichte (Strafprozeßordnung, § 43, 45ff.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 7. Leipzig 1907, S. 643.
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