[643] Gerichtstag, Tag, an dem vor einem Gericht Sitzungen abgehalten werden. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (vgl. § 500) gibt es ordentliche Gerichtstage, die vom Gericht im voraus zur Verhandlung bürgerlicher Rechtsstreitigkeiten regelmäßig bestimmt werden, ebenso im Strafprozeß die ordentlichen Sitzungstage der Schöffengerichte (Strafprozeßordnung, § 43, 45ff.).