[14]Glaubenszwang ist die mit Gewalt geltend gemachte Forderung an andre, ihre eigne religiöse Überzeugung zu verleugnen und sich zu einem ihnen vorgelegten Glaubensbekenntnis zu bekennen. Vgl. Toleranz.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 8. Leipzig 1907, S. 14.