[815]Industrieaktien sind die Aktien, die als Entgeld für die einer Aktiengesellschaft von deren Gründern überlassenen Sachen oder geleistete Dienste gewährt werden; auch soviel wie Industriepapiere (s. d.).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 815.