Invecta et illāta

[902] Invecta et illāta (lat., »Eingebrachtes und Eingeführtes«), die bewegliche Habe, die von einem Pachter oder Mietsmann in die gepachteten oder gemieteten Räumlichkeiten eingebracht wird (s. Miete und Pacht).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 902.
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