[902]Invecta et illāta (lat., »Eingebrachtes und Eingeführtes«), die bewegliche Habe, die von einem Pachter oder Mietsmann in die gepachteten oder gemieteten Räumlichkeiten eingebracht wird (s. Miete und Pacht).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 902.