[905]Inzidentpunkte (Inzidentsachen, Inzidentstreitigkeiten), Zwischenfälle, die während des Verlaufs einer andern Angelegenheit, insbes. eines Rechtsstreites, zu erledigen sind, Zwischenstreite (s. d.).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 9. Leipzig 1907, S. 905.