[416]Kaduzität, Hinfälligkeit, Baufälligkeit; dann etwas Verfallenes, ein wüst liegendes Grundstück, von dem die darauf haftenden Steuern nicht entrichtet werden (s. Kaduzieren).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 416.