[592]Kapitalverbrechen (Capitale crimen), bei den Römern ein Verbrechen, das die äußerste Minderung der Rechtsfähigkeit (caput) nach sich zog; heutzutage soviel wie ein schweres Verbrechen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 10. Leipzig 1907, S. 592.