Komplexlasten

[347] Komplexlasten, Lasten, die auf einem Komplex ruhen; in Bayern aus älterer Zeit stammende privatrechtliche Grundlasten, die auf zusammengehörigen Grundstücken für öffentliche Zwecke (Kultur, Unterricht, Wohltätigkeit) ruhen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 347.
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