[364] Kondomināt (v. lat. condominium), Gesamtherrschaft mehrerer Gebieter über einen Landesteil, eine Stadt etc. So bestand z. B. bis 1867 ein K. Hamburgs und Lübecks über Bergedorf, das jetzt Hamburg allein gehört, und besteht zurzeit noch ein solches Preußens und Belgiens über Kelmis-Moresnet (Altenberg), sowie zwischen Bayern, Baden, Württemberg, Österreich und der Schweiz ein K. bezüglich des Bodensees besteht.