Kontraktūr

[444] Kontraktūr (lat., »Zusammenziehung«), jede Art einer dauernden Verziehung, Verkrümmung oder Unbeweglichkeit eines Körperteils, die durch Muskelzug (z. B. bei Lähmung) von Weichteilen, Muskeln, Bändern, Aponeurosen, Narben etc. hervorgebracht wird. Hierher gehören der Schiefhals, vielfache Formen der Gelenksteifigkeit, Resultate vorausgegangener Verbrennung und die Entstellungen, die nach Lupus oder Keloid eintreten können.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 444.
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