[512] Korrelāt (neulat.), Bezeichnung für Begriffe oder Dinge, die einander wech sei seitig erfordern und bedingen, so daß eins nicht ohne das andre gedacht werden kann; z. B. ein Gatte setzt eine Gattin, ein Vormund einen Mündel, Rechte setzen Pflichten voraus (necessitas et licentia sunt correlata); diese und ähnliche Begriffe sind deshalb k. oder stehen zueinander in Korrelation. S. Relativ.