Kreditpapiere

[619] Kreditpapiere, alle schriftlichen Urkunden, die eine Geldschuld ausdrücken, insbes. diejenigen, die, wie Waren oder Bargeld, im Verkehr von Hand zu Hand gehen und als börsengängig an der Börse gehandelt werden. Ihre Zirkulationsfähigkeit wird begründet durch die Leichtigkeit ihrer Übertragung mittels Indossaments (s. d.), wie bei dem Wechsel, oder mittels einfacher Übergabe, wie bei den auf den Inhaber lautenden Papieren, z. B. Papiergeld, Banknoten (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 619.
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