Kreisforénsen

[628] Kreisforénsen, Personen, die, ohne in einem Kreise zu wohnen, dort Grundeigentum besitzen oder ein stehendes Gewerbe oder Bergbau betreiben. Sie sind verpflichtet, zu den Kreisabgaben beizutragen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 11. Leipzig 1907, S. 628.
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