[675] Kriegssanitätsordnung für das deutsche Heer vom 10. Jan. 1878, hebt die Instruktion über das Sanitätswesen der Armee im Felde vom 29. Aprill 869 auf und regelt das Sanitätswesen und den Gesundheitsdienst für die Armee im Felde. Einzelne Teile, z. B. Teil VI (über die freiwillige Krankenpflege), sind neu bearbeitet worden. In Bayern ist in direktem Anschluß an diese K. unterm 10. Febr. 1879 eine K. für das bayrische Heer erlassen worden, deren Inhalt bezüglich der Bestimmungen über den Sanitätsdienst mit der preußischen K. übereinstimmt.