Ladungszertifikat

[34] Ladungszertifikat, die einem Schiffer in Kriegszeiten ausgestellte obrigkeitliche Bescheinigung, daß er nur neutrales Gut und keine Kriegskonterbande in Ladung habe.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 34.
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