Landtagsabschied

[129] Landtagsabschied, eine urkundliche Erklärung des Monarchen bei feierlicher Schließung einer Landtagssession, die zugleich regelmäßig die letzte einer Legislaturperiode ist, in der derselbe sich über wichtige Beratungsgegenstände rückblickend ausspricht und die von ihm vollzogenen Gesetzessanktionen aufzählt. S. auch Abschied.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 129.
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