[222]Laterāl (lat.), zu einer Seite gehörig, seitwärts gelegen; in Zusammensetzungen soviel wie Seiten-, z. B. Lateralerben, Erben in der Seitenlinie; Lateralverwandte, Seitenverwandte (s. Kollateral ...).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 222.