Läuterungsurteil

[260] Läuterungsurteil (Purifikationsurteil) wurde früher und wird manchmal noch jetzt das Endurteil genannt, durch das der Eintritt der im »bedingten Endurteil« (s. d.) vorgesehenen Eidesfolgen ausgesprochen wird. Durch dieses Urteil wird die in dem erwähnten Urteil enthaltene Bedingung beseitigt; deshalb sprach man von einer Läuterung oder Purifikation dieses Urteils. Im preußischen Recht wurde nach der Eidesverhandlung ein »Purifikationsresolut« erlassen, durch das festgestellt wurde, ob der Eid geleistet oder als verweigert anzusehen sei (s. Eid).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 12. Leipzig 1908, S. 260.
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