[354] Marschroute, schriftliche Marschanweisung für Truppenteile, Kommandos oder einzelne Mannschaften mit Angabe des einzuhaltenden Weges, der Quartiere und der etwa zu benutzenden Verkehrsmittel, s. auch Militärfahrschein. Die M., auch für die Gemeinden maßgebend, kann bei vorheriger Ansage der Quartiere wegfallen. In Österreich ähnlich.