[474] Navigationsoffizier, auf Kriegsschiffen der für die richtige Navigierung (die Führung des Schiffes über See einschließlich Besteckrechnung, Kursangabe etc.) verantwortliche Seeoffizier; auf großen Schiffen ein wachtfreier Kapitänleutnant, dem der Steuermann und das Steuermanns- und Signalpersonal unterstellt sind. Vgl. Observieren und Navigation.