Neubaurente

[539] Neubaurente (Reädifikationsbetrag), die Jahresrente, die bis zu dem Zeitpunkt, zu dem ein Gebäude zu erneuern ist, die zum Neubau erforderliche Bausumme ergibt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 539.
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