[909]Odporation (böhmisch-lat.), im böhm. Gerichtswesen die Anfechtung eines in die Landtafel (Grundbuch) eingetragenen Rechtes; daher Odporklage, die hierauf gerichtete Klage, bei welcher der Kläger Odporant, der Beklagte Odporat genannt wird.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 14. Leipzig 1908, S. 909.