[103]Ordensgeistliche (Regularklerus), die Priester in einem religiösen Orden; sie unterliegen gegenüber dem Weltklerus (Säkularklerus) manchen Beschränkungen in Amtsbefugnissen, trotzdem sie in einigen Punkten wieder gewisse Vorrechte genießen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 103.