Parifikationsverfahren

[438] Parifikationsverfahren heißt das Verfahren, das in Österreich eingeleitet wird, falls die Steuerbehörde der Ansicht ist, daß die von einem Hauseigentümer gemachten Mietzinsangaben nicht der Wahrheit entsprechen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 438.
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