[438]Parifikationsverfahren heißt das Verfahren, das in Österreich eingeleitet wird, falls die Steuerbehörde der Ansicht ist, daß die von einem Hauseigentümer gemachten Mietzinsangaben nicht der Wahrheit entsprechen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 15. Leipzig 1908, S. 438.