[218]Postenmüllerei, früher üblicher Müllereibetrieb, bei dem der Müller den Kunden das Getreide postenweise oder malterweise mahlte und dafür einen Prozentsatz desselben als Bezahlung erhielt.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 218.