Prangen

[262] Prangen, in der Seesprache die Führung von mehr Segeln als sonst gebräuchlich (zur Erreichung eines besondern Zweckes). Nach § 707 des Handelsgesetzbuches wird es nicht als große Haverei (s. d.) angesehen, wenn durch P. ein Schiff oder seine Ladung beschädigt wird.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 262.
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