[275] Prekarĭum (lat.), ein Rechtsverhältnis, das dadurch entsteht, daß jemand freiwillig einem andern (dem Prekaristen) den Besitz einer Sache oder die Ausübung irgend einer Befugnis auf beliebigen Widerruf überträgt; daher precario, bittweise, auf [275] Widerruf. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist das P. unbekannt.