Prekarĭum

[275] Prekarĭum (lat.), ein Rechtsverhältnis, das dadurch entsteht, daß jemand freiwillig einem andern (dem Prekaristen) den Besitz einer Sache oder die Ausübung irgend einer Befugnis auf beliebigen Widerruf überträgt; daher precario, bittweise, auf [275] Widerruf. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist das P. unbekannt.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 275-276.
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