Proletarĭi

[378] Proletarĭi (lat., »die nur für die Nachkommenschaft, proles, in Betracht Kommenden«), wie Capite censi (s. d.) bei den Römern in der Servianischen Verfassung alle, die nicht einmal den niedrigsten Vermögenssatz (census) der letzten der fünf Klassen, also nicht mindestens 12,500 As besaßen und vom Kriegsdienst wie von der Steuer frei waren. Nachdem für die Dienenden Sold verwilligt war, wurden sowohl für den Kriegsdienst in den Legionen wie für die Kriegssteuer 4000 As als Grenze festgesetzt, für den Dienst auf der Flotte 1500 As. Schließlich bildeten 375 As die unterste Grenze, und nun wurden die noch ärmern, vom Kriegsdienst ausgeschlossenen Capite censi und nur die mit dem Vermögenssatz zwischen 375 und 1500 As P. genannt, bis seit Marius alle römischen Bürger ohne Rücksicht auf das Vermögen in die Legionen eingestellt wurden. – In neuerer Zeit versteht man unter Proletariern auch diejenige Klasse der bürgerlichen Gesellschaft, die zwar den notwendigen Lebensunterhalt durch eigne Arbeit gewinnt und daher der öffentlichen Armenpflege nicht zur Last fällt, aber über das für den Lebensunterhalt unbedingt Notwendige hinaus nichts zu erwerben vermag. Proletariat ist die Gesamtheit der Proletarier und der Zustand, in dem sie sich befinden.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 378.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika