Receptum

[656] Receptum (lat.), bei den Römern Bezeichnung für verschiedene formlos abgeschlossene Verträge, die, der Regel des römischen Kontraktrechts zuwider, ausnahmsweise rechtlich erzwingbar waren. R. arbitri, s. Schiedsrichter.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 656.
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