[663] Rechtsaltertümer, alte, auf die Entstehung des Rechtes und das Rechtsleben eines Volkes sich beziehende Aufzeichnungen, Gegenstände, Tatsachen und Vorkommnisse. Erklärung des Begriffs s. Symbol. Vgl. Grimm, Deutsche R. (4. Aufl., hrsg. von Heusler und Hübner, Leipz. 1899, 2 Bde.); Günther, Deutsche R. in unsrer heutigen deutschen Sprache (das. 1903).