[737]Reichshauptkasse, die für die Zentralkassengeschäfte des DeutschenReiches bestimmte Stelle. Als solche fungiert eine besondere Geschäftsabteilung bei der Reichsbankhauptkasse in Berlin.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 737.