Repatriierung

[809] Repatriierung (lat., von re, zurück, und patrīa, Vaterland), Wiederaufnahme einer Person in den Staatsverband, dem sie früher angehört hat. Repatriierungsverträge zwischen einzelnen Staaten bestimmen, daß Personen, die durch Auswanderung oder Verehelichung ihre frühere Staatsangehörigkeit verloren haben, ohne eine neue zu gewinnen, von ihrem frühern Heimatsstaat wieder aufgenommen werden müssen. Hierbei lebt das Heimatsrecht, das die betreffende Person vor dem Verlust ihrer Staatsangehörigkeit hatte, wieder auf.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 16. Leipzig 1908, S. 809.
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