[19]Rittwechsel (Reitwechsel), gegenseitige, Wechsel, welche die Beteiligten einander mit der Verpflichtung und im Vertrauen darauf geben, daß jeder seine Wechsel selbst einlöse. Vgl. Wechselreiterei.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 19.