Schaufelschlagsrecht

[707] Schaufelschlagsrecht, eine Grunddienstbarkeit des Inhalts, daß der Mühlenbesitzer von den Ufereigentümern verlangen kann, daß er zur Reinigung des Wasserlaufes die Ufergrundstücke betreten und auf sie Schlamm, Sand etc. werfen darf.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 707.
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