Schlägermensur

[823] Schlägermensur, Zweikampf auf gerade Schläger mit Binden und Bandagen (Schutz der Augen, des Halses, der Arme, des Unterleibes, so daß nur Kopf und Gesicht als Angriffsfläche bleiben). Die S. ist meist Bestimmungsmensur (s. d.), dient aber auch zur Austragung leichterer studentischer Ehrenhändel. Die Ansicht des deutschen Reichsgerichts, nach der die S. als Zweikampf (s. d.) zu bestrafen ist, hat vielfachen Widerspruch gefunden, weil der S. die zum Begriff des Zweikampfes erforderliche Lebensgefährlichkeit sehte.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 823.
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