[826]Schlagschatten, s. Schatten. In der MalereiSchatten, die, durch einen auf dem Gemälde befindlichen Gegenstand geworfen, zu dessen Hervorhebung vor den dahinter befindlichen Gegenständen dienen.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 17. Leipzig 1909, S. 826.