Schulabgaben

[57] Schulabgaben, alle für den Unterhalt einer Schule und deren Lehrer zu leistenden Beiträge. Sie sind gewöhnlich in den Schulbedarfs- oder Schulunterhaltungsgesetzen als Schulumlagen, Schulsteuern etc. bezeichnet und bestehen entweder in Geld- oder Naturalleistungen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 57.
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