[115]Schwarzbuch, das kaufmännische Handlungsbuch, das dazu dient, die notorisch schlechten, uneinbringlichen Schuldposten aufzunehmen, die im Haupt- oder Kontokorrentbuch hiernach auszugleichen sind.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 115.