Ssalât

[802] Ssalât (arab.), das den Muslimen vorgeschriebene rituelle Gebet, das in dem Hersagen bestimmter Formeln unter Beobachtung wechselnder Körperhaltung besteht. Der vollständige Satz der Rezitationen und Stellungen heißt Raka (arab. rak'a). Fünfmal am Tage hat der Gläubige das S. zu verrichten: 1) bei Tagesanbruch (fadschr), 2) zu Mittag (zuhr), 3) am Nachmittag (assr), 4) bei Sonnenuntergang (maghrib), 5) Spätabend (ischa). Bei 2), 3) und 5) sind vier Rakas, bei 4) drei Rakas, bei 1) zwei Rakas auszuführen. Verdienstlich ist die Vornahme des S. in Gemeinschaft unter Leitung eines Vorbeters (imâm). Obligatorisch ist die Teilnahme am öffentlichen Wochengebet Freitag mittag (S. aldschum'a). Das S. ist einer der in den theologisch-juristischen Lehrbüchern der Muslimen behandelten »Stützpfeiler der Religion« (arkân ad dîn); vgl. Islam (S. 49).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 802.
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