Steuerkontingent

[13] Steuerkontingent, der bestimmte, von einer Gesamtheit von Pflichtigen zu erhebende und auf die letztern zu verteilende Steuerbetrag, s. Kontingentierung der Steuern.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 13.
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