[458]Theaterbillettsteuer, eine Aufwandsteuer auf den Theaterbesuch, in Frankreich als Zwecksteuer für Wohltätigkeitsanstalten von größern Städten im Betrag von 10 Proz. des Eintrittsgeldes erhoben; auch in Deutschland kommt sie z. B. in Köln vor.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 458.