Unterfahrung

[935] Unterfahrung, die Anlage eines neuen Fundaments oder neuer Fundamentteile bei einem vorhandenen Gebäude. Die U. wird nötig, wenn die alte Gründung ungenügend war oder schadhaft geworden ist, oder wenn sie zur Ausnahme eines neu hinzutretenden Bauteiles verbreitert und vertieft werden muß; eine solche Vertiefung wird oft auch nötig, wenn neben dem alten Gebäude ein tiefer fundiertes Nachbargebäude errichtet wird etc. Die Unterfahrungen sind unter sorgfältiger Absteifung der alten Bauteile mit größter Vorsicht, in der Regel stückweise nacheinander auszuführen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 19. Leipzig 1909, S. 935.
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