[119]Verwaltungspolizei, die Gesamtheit der polizeilichen Tätigkeit, die im Interesse einzelner Verwaltungszweige entwickelt wird, im Gegensatz zur Sicherheitspolizei (s. Polizei).
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 119.