Virīlstimme

[186] Virīlstimme, die Befugnis eines einzelnen, bei der Stimmenzählung für seine Person und Stimme besonders gerechnet zu werden; namentlich im Gegensatz zur Kuriatstimme (s. d.).

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 186.
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