[988]Zonenenteignung, die Enteignung bestimmt abgegrenzter städtischer oder in der Umgebung von Städten gelegener Grundstücke, um zweckmäßiges Baugelände zu gewinnen. S. LexAdickes.
Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 988.