Zweiherrig

[1037] Zweiherrig heißt ein Gebiet, in dem, wie es bis ins 18. Jahrh. oft vorkam, zwei Landesherren gemeinsam herrschten; meist kam es schließlich zu Realteilungen.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 1037.
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