Mozart wird ein Jahresgehalt von 150 Gulden zuerkannt

[52] Dekret, altsalzburgische Hofkammer, Hofzahlamt 1772/779 B 1


DECRETUM

an das hochfürstliche Hofzahlamt.


Demnach Ihro Hochfürstliche gnaden lauth gnädigster Decretierung von 9. hujus dem unterthänigst supplicierenden hochfürstl. Concertmeister Wolfgang Amade Mozart dermahlen Jährlich hundert und funfzig gulden zur besoldung aufgeworffen haben, als wird dem hochfürstl. Hofzahlamte hieran monathlich das ratum erfolgen zulassen, und in Rechnung einzulegen hiemit bedeutet.


Decretum in Consilio Camerae

den 21. August 1772.

Quelle:
Mozart. Zusammengestellt und erläutert von Dr. Roland Tenschert. Leipzig, Amsterdam [1931], S. 52.
Lizenz:
Kategorien: