[580] διαιτητής, ὁ, Schiedsrichter, Her. 5, 95; Plat. Prot. 337 e u. öfter, wie bei Rednern, z. B. Dem. 59, 45. In Athen wurden sie in Privatprocessen entweder von den Parteien od. von Staatswegen durchs Loos bestimmt; die meisten Processe kamen erst, wenn man sich bei ihrer Entscheidung nicht beruhigen wollte, an die eigentl. δικασταί, vgl. Harpocr.; Hudtwalker über die Diäteten; Heffter Athen. Gerichtsverf. p. 277 ff.