[996]ἐπι-τριηρ-άρχημα, τό , die Verwaltung der Trierarchie über die gesetzliche Zeit hinaus, Dem. 50, 1 u. öfter in dieser Rede, auch die darauf verwandten Kosten vgl. §. 42 u. Poll. 1, 123.
Quelle:
Wilhelm Pape: Handwörterbuch der griechischen Sprache. Braunschweig 31914, Band 1, S. 996.